Theiß Hennig Hamburg
Theiß Hennig ist seit 1996 Rechtsanwalt und seit 2004 Partner der Sozietät. Vor seiner Zulassung als Rechtsanwalt war er in der Geschäftsführung eines Handelsunternehmens tätig. Als Rechtsanwalt vertritt er Mandanten vornehmlich im Wirtschafts-, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie im Bereich gemeinnütziger Unternehmen.
Ein weiterer Schwerpunkt ist das Medizinrecht. Hier vertritt er Ärzte und Patienten in allen juristischen Fragen der medizinischen Heilbehandlung, insbesondere im Haftungsrecht. Er ist außerdem als Strafverteidiger tätig und hierbei auf das Arztstrafrecht spezialisiert. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist das Versicherungsrecht und die Abwicklung von Schadensfällen sowie das Schadensersatzrecht.
Rechtsanwalt Hennig ist Mitglied des Deutschen
Anwaltvereins.
Schwerpunkte:
- Handelsrecht
- Medizinrecht
- Schadensersatzrecht
- Strafrecht
- Versicherungsrecht
- Wirtschaftsrecht
E-Mail: t.hennig@kanzlei-heinsen.de
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