HEINSEN Rechtsanwälte | Hamburg & Schwerin

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Geschichte

Grundstein unserer Sozietät war die Zusammenarbeit der Rechtsanwälte Dr. Ernst Heinsen (1966 - 1974 Mitglied des Hamburger Senats und Präses der Justizbehörde), Jutta Dahlström und Christian Schneider Anfang der 80-er Jahre in Hamburg. Bereits 1990 wurde ein weiteres Büro in Schwerin eröffnet, welches sich zunächst überwiegend mit vermögensrechtlichen Fragestellungen befasste, heute jedoch ebenfalls sämtliche anwaltlichen Aufgabenbereiche abdeckt.

Seither sind wir stetig gewachsen und haben mit Aufnahme der Rechtsanwälte Dr. Helmut Kreuzer, Dr. Jan Schoop, Ulrike Hafer, Lars Niedopytalski, Theiß Hennig, Miriam Voland, Mathias Fink und zuletzt Kathrin Pagel und deren jeweiligen Spezialgebieten unser Tätigkeitsspektrum kontinuierlich erweitert. Rechtsanwältin Jutta Dahlström (2003) sowie der Mitgründer und Namensgeber unserer Sozietät, Rechtsanwalt Dr. Ernst Heinsen (2004), sind aus Altersgründen mittlerweile aus unserer Sozietät ausgeschieden.

Unsere Mandanten sind vorwiegend größere und mittelständische Unternehmer und deren Konzerntöchter, aber auch Privatleute und öffentlich-rechtliche Körperschaften. Uns ist es wichtig, unseren Mandanten in allen relevanten Fragestellungen ihres Unternehmensalltages durch schnelle und fundierte Beratung unterstützend zur Seite zu stehen und deren Rechte sowohl vor Gericht als auch auf dem Verhandlungsweg optimal durchzusetzen. Von der Wahl der Unternehmensform in der Gründungsphase über gesellschaftsrechtliche, steuerrechtliche und haftungsrechtliche Gestaltungsfragen von Absatz-, Bau-, Beteiligungs- und/oder Lieferverträgen etc. bis hin zu arbeits- und insolvenzrechtlichen Lösungen bieten wir fundierte Rechtskenntnisse gepaart mit langjähriger Erfahrung.

Unsere gewachsene Zusammenarbeit garantiert Sympathie und Offenheit untereinander und gewährt unseren Mandanten den Zugriff auf das Spezialwissen sämtlicher Partner. Dadurch können neben den unternehmerischen Fragen beispielsweise auch erb- und familienrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der jeweiligen Lebenssituation umfassend gewürdigt werden.

Selbstverständlich widmen wir uns auch den internationalen Rechtsbeziehungen und den insbesondere durch das Internet eröffneten modernen Vertriebswegen mit den damit in Zusammenhang stehenden Rechtsfragen, damit wir unsere Mandanten auch zukünftig effektiv sowohl vor Haftungsrisiken als auch vor unlauterem Wettbewerb schützen können.

Dazu bieten wir Ihnen kompetente Beratung, Unterstützung und Erfahrung im Versicherungsrecht und Vermittlerrecht zu allen Fragen sowohl von Unternehmungen als auch Privatpersonen mit Bezug auf Betriebsstättenrisiken, Privatversicherungen und auch Haftung in Expertenberufen.