HEINSEN Rechtsanwälte | Hamburg & Schwerin

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Dr. Ernst Heinsen

Unser Seniorpartner - promoviert im Verfassungsrecht - war von 1950 bis 1959 als Prokurist in einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft tätig und wurde bereit 1954 als Rechtsanwalt zugelassen. Von 1966 bis 1974 war er Mitglied des Hamburger Senats und Präses der Justizbehörde, Bevollmächtigter der Stadt Hamburg beim Bund, ihr Mitglied im Bundesrat und im Vermittlungsausschuss sowie Vorsitzender des Rechtsausschusses des Deutschen Bundesrates. Ab 1974 war er dann wieder als Anwalt tätig

Dr. Ernst Heinsen hat mit Wirkung zum 31.12.2004 nach beinahe 50-jähriger Anwaltstätigkeit auf seine weitere Zulassung als Rechtsanwalt verzichtet. Er bleibt der Sozietät jedoch als Namensgeber und externer Berater auch weiterhin erhalten.