Dr. Ernst Heinsen
Unser Seniorpartner - promoviert im
Verfassungsrecht - war von 1950 bis 1959 als Prokurist in einer
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft tätig
und wurde bereit 1954 als Rechtsanwalt zugelassen. Von 1966 bis
1974 war er Mitglied des Hamburger Senats und Präses der Justizbehörde,
Bevollmächtigter der Stadt Hamburg beim Bund, ihr Mitglied
im Bundesrat und im Vermittlungsausschuss sowie Vorsitzender des
Rechtsausschusses des Deutschen Bundesrates. Ab 1974 war er dann wieder als Anwalt tätig
Dr. Ernst Heinsen hat mit Wirkung zum 31.12.2004 nach beinahe 50-jähriger
Anwaltstätigkeit auf seine weitere Zulassung als Rechtsanwalt
verzichtet. Er bleibt der Sozietät jedoch als Namensgeber und
externer Berater auch weiterhin erhalten.
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