HEINSEN Rechtsanwälte | Hamburg & Schwerin

Home Kanzlei Rechtsanwälte Zu Recht! Kontakt Impressum

VERSICHERUNGSRECHT: Überschwemmungsschäden in der Elementarversicherung

Haben bei einem Durchnässungsschaden nach starken Witterungsniederschlägen mehrere Ursachen mitgewirkt, richtet sich die Versicherungsleistung danach, in welchem Umfang der Schaden auf dem versicherten Ereignis beruht und in welchem Umfang auf dem nicht versicherten Ereignis. Der Schaden ist entsprechend anteilig zu regulieren.

Das Landgericht Bautzen hat zu § 3 Nr. 1 BEW einen Fall entschieden, in dem nach starken Witterungsniederschlägen ein Durchnässungsschaden an einem versicherten Gebäude entstanden ist. Dieser wurde sowohl durch Sickerwasser verursacht, das als Grundwasser in das Gebäude eingedrungen ist, als auch durch Oberflächenwasser, das über die Kellertreppe in den Keller gelaufen war.

Liegt ein Fall der Gesamtkausalität vor, bei der es genügt, dass der Schaden auch auf der versicherten Ursache beruht, richtet sich die Versicherungsleistung danach, in welchem Umfang der Schaden auf dem versicherten Ereignis beruht und in welchem Umfang auf dem nicht versicherten Ereignis.

Anmerkung: Mehrere Ursachen führen zu einem Schadensbild und nicht alle sind versichert - hier bedarf es einer genauen Ursachenermittlung durch Sachverständige.

Bei Fragen zum Versicherungsrecht wenden Sie sich jederzeit gern an Rechtsanwältin und Fachanwältin für Versicherungsrecht Kathrin Pagel, und zwar telefonisch unter (040) 35 47 47 oder per E-Mail an kathrin.pagel@kanzlei-heinsen.de.

Druckversion als PDF öffnen