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VERSICHERUNGSRECHT - Ratenzahlungszuschläge bei Versicherungen

Zahlen Sie Ihre Versicherung monatlich oder jährlich? Eventuell zahlen Sie ja viel zuviel.

Egal ob in der Kfz-, Hausrats- oder gar Lebensversicherung, in fast allen Versicherungssparten haben die Versicherungsnehmer die Möglichkeit, zwischen monatlicher, vierteljährlicher oder halbjährlicher Zahlungsweise zu wählen - gegen einen Zuschlag natürlich. Nur wissen die Versicherungsnehmer oft nichts von diesen Zuschlägen. Die Versicherung gewährt hier ein Darlehen und verlangt dafür Zinsen.

Die Verbraucherzentrale Hamburg klagt aktuell vor dem Landgericht Hamburg gegen die Verwendung von Klauseln in den AGB, die die Gesamtkosten für eine nicht-jährliche Zahlungsweise nicht bzw. unvollständig ausweisen. Nach Angaben von Versicherungsmathematikern ist der von den Gesellschaften angegebene Effektivzins gegenüber den mit zwei bis sechs Prozent angegebenen Teilzahlungszuschlägen erheblich höher.

Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte kürzlich bereits in einem Streit vor dem Landgericht Stuttgart zu dem Az. 20 O 211/10 einen Sieg davon getragen. Das Gericht hat Klauseln zu Ratenzahlungszuschlägen als intransparent und damit nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam, weil sie keine zutreffende Vorstellung von der wirtschaftlichen Belastung vermittelten.

Anmerkung: Sollte die Verbraucherzentrale Hamburg obsiegen und das Urteil Bestand haben, könnten Versicherungsnehmer jedenfalls zuviel gezahlte Beträge zurückfordern. Ob darüber hinaus sogar ein Widerrufsrecht besteht und der Vertrag insgesamt aufgehoben werden kann, ist streitig.

Bei Fragen zum Versicherungsrecht wenden Sie sich jederzeit gern an Rechtsanwältin und Fachanwältin für Versicherungsrecht Kathrin Pagel, und zwar telefonisch unter (040) 35 47 47 oder per E-Mail an kathrin.pagel@kanzlei-heinsen.de.

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