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VERSICHERUNGSRECHT / Kfz-Kasko und Haftpflicht: Quotelung bei RotlichtverstoßEine Kürzungsquote von 50% wegen grober Fahrlässigkeit hat das LG Münster (siehe r + s 2009, S. 501) bei Überfahren einer bereits einige Sekunden auf "Rot" geschalteten Ampel gesehen. Das Gericht erklärte dennoch, dass es nicht von einer generellen Einstiegsquote von 50% ausgegangen sei, sondern in diesem Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände die Quote von 50% angemessen sei. Die ebenfalls vorgetragene Blendung durch Sonnenlicht führte hier zu keiner nennenswerten Reduzierung der Schwere des Verschuldens. Bei Fragen zum Versicherungsrecht wenden Sie sich jederzeit gern an Rechtsanwältin und Fachanwältin für Versicherungsrecht Kathrin Pagel, und zwar telefonisch unter (040) 35 47 47 oder per E-Mail an kathrin.pagel@kanzlei-heinsen.de. Druckversion als PDF öffnen |
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