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VERSICHERUNGSRECHT / HaftpflichtversicherungSchmerzensgeldanspruch gegen den Hallenbetreiber wegen TreppensturzDer Betreiber einer Sporthalle ist dafür verantwortlich, für die Verkehrssicherheit in der Halle zu sorgen. Kommt er seinen Verkehrssicherheitspflichten nicht genügend nach, hat er für eventuell auftretende Schäden aufgrund der Verkehrssicherungspflichtverletzung aufzukommen. Der Betreiber einer Sporthalle hatte in einem Fall des OLG Stuttgart vom 20.07.2010 zum Az. 12 U 55/10 seine Verkehrssicherungspflichten verletzt, da in der Halle der Handlauf zur Treppe zu kurz war. Am Ende der Veranstaltung hatte die Klägerin die Halle über die Stufen des Stehplatzbereiches verlassen wollen. Hier kam es zu einem starken Gedränge, woraufhin die Klägerin sich am Handlauf der Treppe festhielt. Als der zu kurze Handlauf endete, stürzte die Klägerin, weil sie in Folge eines Stoßes das Gleichgewicht verlor. Für die erheblichen Verletzungen verlangte sie wegen einer Verkehrssicherungspflichtverletzung vom Hallenbetreiber Schmerzensgeld und dies zu Recht. Bei Fragen zum Versicherungsrecht wenden Sie sich jederzeit gern an Rechtsanwältin und Fachanwältin für Versicherungsrecht Kathrin Pagel, und zwar telefonisch unter (040) 35 47 47 oder per E-Mail an kathrin.pagel@kanzlei-heinsen.de. Druckversion als PDF öffnen |
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