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VERSICHERUNGSRECHT - Urteil des BGH vom 27.10.2010 (Az. IV ZR 279/08)

Doppelversicherung eines Gespanns aus Kfz und Anhänger

Bei der Doppelversicherung eines Gespanns aus einem Kraftfahrzeug und einem versicherungspflichtigen Anhänger haben im Regelfall beide Haftpflichtversicherer nach einem Schaden diesen im Innenverhältnis je zur Hälfte zu tragen.

In dem Urteil des BGH vom 27.10.2010 zum Az. IV ZR 279/08 hatte zunächst die Haftpflichtversicherung der Zugmaschine den gesamten Haftpflichtschaden ausgeglichen und im Anschluss den hälftigen Ausgleich vom Haftpflichtversicherer des Anhängers gefordert. Das Gericht hat hierzu festgestellt, dass für die Haftung nicht entscheidend sei, ob der Schaden aus dem Gebrauch des Anhängers resultiert, sondern dass sich Haftpflichtansprüche gegen das gesamte Gespann aus Zugmaschine und Anhänger richten, das insoweit eine Betriebseinheit bildet. Beide Parteien hatten den Schaden hälftig zu tragen.

Bei Fragen zum Versicherungsrecht wenden Sie sich jederzeit gern an Rechtsanwältin und Fachanwältin für Versicherungsrecht Kathrin Pagel, und zwar telefonisch unter (040) 35 47 47 oder per E-Mail an kathrin.pagel@kanzlei-heinsen.de.

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