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VERSICHERUNGSRECHT/Krankenversicherung

Schließung der City BKK und Folgen für die Versicherten

Die City BKK wird zum 01.07.2011 geschlossen, dies hat das Bundesversicherungsamt bekanntgegeben. Auch für die Vereinigte IKK droht ein solcher Schritt.

Für die Krankenversicherten bedeutet dies grundsätzlich, dass sie sich um neuen Versicherungsschutz bemühen müssen, d. h. eine neue Krankenkasse ihrer Wahl ist zu suchen. Grundsätzlich bleibt der Krankenversicherungsschutz bestehen, bereits gewährte Leistungen bleiben erhalten, z. B. laufendes Krankengeld oder die bereits angezeigte Behandlungskostenübernahme für Heil- und Kostenplan oder auch einen Kuraufenthalt.

Aber es sind einige Fristen zu beachten:

Freiwilligversicherte Beamte bis zum 30.09.2011:
Freiwilligversicherte müssen sich bis spätestens drei Monate nach Kassenschließung also bis zum 30.09.2011 neuen Versicherungsschutz besorgen. Versäumen freiwillig versicherte Arbeitnehmer oberhalb der Versicherungspflichtgrenze von 49.500,00 Euro im Jahr sowie Beamte diese Frist, können sie sich nur noch privat krankenversichern.

Pflichtversicherte (GKV) bis 14.07.2011:
Versicherungspflichtige besorgen sich bis spätestens zum 14.07.2011 neuen Versicherungsschutz oder werden vom Arbeitgeber, der Bundesanstalt für Arbeit bzw. dem Rentenversicherungsträger "zwangsumgemeldet".

Bei Fragen zum Versicherungsrecht wenden Sie sich jederzeit gern an Rechtsanwältin und Fachanwältin für Versicherungsrecht Kathrin Pagel, und zwar telefonisch unter (040) 35 47 47 oder per E-Mail an kathrin.pagel@kanzlei-heinsen.de.

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