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KAPITALANLAGERECHT - BGH, Urteil vom 16.09.2010 (Az. III ZR 14/10)Pflicht des Anlageberaters zur Auswertung der FachpresseDer Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem weiteren Urteil vom 16.09.2010 zum Az. III ZR 14/10 einen Anlageberater von einer behaupteten Schadensersatzverpflichtung wegen Falschberatung freigesprochen. Die Klägerin hatte den Beklagten hier auf Schadensersatz mit der Begründung in Anspruch genommen, er habe sich bei der Anlageberatung nicht in der gebotenen Weise um Solidität und Bonität eines Erlösversicherers gekümmert, welcher im Prospekt benannt war. Der BGH im Wortlaut: "Ein Berater, der sich in Bezug auf eine bestimmte Anlageentscheidung als kompetent geriert, hat sich dabei aktuelle Informationen über das Objekt, das er empfehlen will, zu verschaffen. Dazu gehört die Auswertung vorhandener Veröffentlichungen in der Wirtschaftspresse." Der Anlageberater ist hingegen nicht generell verpflichtet, eine Anfrage beim Bundesaufsichtsamt zur Bonität und Seriosität des in Aussicht genommenen Erlösversicherers zu tätigen. Bei Fragen zum Kapitalanlagerecht wenden Sie sich jederzeit gern an Rechtsanwalt Dr. Jan Schoop, und zwar telefonisch unter (040) 35 47 47 oder per E-Mail an jan.schoop@kanzlei-heinsen.de. Druckversion als PDF öffnen |
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