KANZLEI


GESCHICHTE


Unser Namensgeber Dr. Ernst Heinsen († 2013) war in den Jahren 1966 - 1974 Mitglied des Hamburger Senats, zunächst unter dem Ersten Bürgermeister Herbert Weichmann, dann ab 1971 unter Peter Schulz. In dieser Zeit war er sowohl Bevollmächtigter Hamburgs beim Bund (1966-1970 und 1973-1974) als auch Justizsenator (1970-1972).

Nach seinem Ausscheiden aus dem Hamburger Senat nahm Dr. Ernst Heinsen seine ursprüngliche Tätigkeit als Rechtsanwalt wieder auf und gründete Anfang der 80er-Jahre gemeinsam mit Jutta Dahlström und Christian Schneider die Sozietät der HEINSEN Rechtsanwälte am Hamburger Jungfernstieg. Erst Ende 2004 und damit nach beinahe 50-jähriger Anwaltstätigkeit beendet Dr. Ernst Heinsen sein Wirken als Rechtsanwalt, blieb unserer Kanzlei jedoch weiterhin als Berater und Namensgeber erhalten.

Die HEINSEN Rechtsanwälte sind in den Jahren in Hamburg zu einer etablierten und renommierten Kanzlei gewachsen. Unser Selbstverständnis ist es, Mandanten rechtliche Beratung und gerichtliche wie außergerichtliche Vertretung auf höchstem Niveau zu bieten.

Der Beratungsansatz der HEINSEN Rechtsanwälte ist es dabei, für unsere Mandanten nachhaltige Lösungen zu entwickeln und durchzusetzen, die alle wesentlichen Faktoren der uns angetragen Sachverhalte und Fragestellungen berücksichtigen. Dies beinhaltet neben den rechtlichen insbesondere auch wirtschaftliche und private Aspekte.

Durch die gezielte fachliche Spezialisierung der einzelnen Rechtsanwälte und die enge interdisziplinäre Zusammenarbeit sind wir in der Lage, unseren Mandanten in allen relevanten Fragestellungen ihres Unternehmensalltages oder im privaten Bereich durch schnelle und fundierte Beratung unterstützend zur Seite zu stehen und ihre Rechte optimal zu wahren. Der intensive und vertrauensvolle Austausch mit unseren Mandanten ist dabei von zentraler Bedeutung.